Fortbildungskosten absetzen 2026
Berufliche Fortbildungskosten sind als Werbungskosten unbegrenzt absetzbar (§9 Abs. 6 EStG) – vorausgesetzt, eine Erstausbildung oder ein Erststudium wurde bereits abgeschlossen. Kosten für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium sind dagegen nur als Sonderausgaben abziehbar, maximal 6.000 € pro Jahr.
Fortbildungskosten sind als Werbungskosten absetzbar, wenn die Weiterbildung beruflich veranlasst ist oder vorhandene berufliche Kenntnisse erweitert. Dazu zählen Kursgebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegungspauschalen; Erstausbildungskosten fallen steuerlich anders.
Fortbildung oder Erstausbildung? Der entscheidende Unterschied
Die steuerliche Einordnung entscheidet, ob Ihre Kosten unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar sind oder nur begrenzt als Sonderausgaben. Maßgeblich ist §9 Abs. 6 EStG für Fortbildungskosten und §10 Abs. 1 Nr. 7 EStG für Erstausbildungskosten.
Fortbildung / Weiterbildung
- Werbungskosten – unbegrenzt absetzbar
- Verlustvortrag in Folgejahre möglich
- Eintrag in Anlage N
- Beispiele: Master nach Bachelor, berufsbegleitender Kurs, Umschulung
Erstausbildung / Erststudium
- Sonderausgaben – max. 6.000 € pro Jahr
- Kein Verlustvortrag möglich
- Eintrag in Anlage Sonderausgaben
- Beispiele: erste Ausbildung, Abiturient startet Studium
Was kann ich alles als Fortbildungskosten absetzen?
Alle Aufwendungen mit beruflichem Bezug zur Fortbildung sind grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar. Dazu zählen:
- ✓Kursgebühren / Seminargebühren
- ✓Prüfungsgebühren
- ✓Fachliteratur (Fachbücher, Fachzeitschriften)
- ✓Lernmaterialien und Software
- ✓Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte
- ✓Verpflegungsmehraufwand
- ✓Übernachtungskosten (bei auswärtiger Übernachtung, mit Beleg)
- ✓Arbeitsmittel (z. B. Laptop für die Fortbildung)
Laptop oder andere Arbeitsmittel für die Fortbildung? Mehr dazu im Ratgeber: Laptop und Computer absetzen →
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Fahrtkosten zur Fortbildung: So rechnen Sie ab
Die Abrechnung der Fahrtkosten hängt davon ab, ob die Fortbildung an einem externen Ort oder an Ihrer regulären Arbeitsstelle stattfindet:
- Hinfahrt: 40 km · Rückfahrt: 40 km → 80 km
- 80 km × 0,30 € = 24,00 € pro Seminartag absetzbar
Verpflegungspauschalen bei mehrtägigen Seminaren
Bei mehrtägigen Fortbildungen außerhalb Ihrer ersten Tätigkeitsstätte können Sie Verpflegungsmehraufwand als Pauschale geltend machen – ohne Quittungen. Für 2025 gelten folgende Inlandsbeträge:
Sprachkurs absetzen: Was das Finanzamt akzeptiert
Sprachkurse sind absetzbar – wenn die berufliche Notwendigkeit klar nachweisbar ist. Das Finanzamt prüft hier kritisch.
✓ Anerkannt
- Englischkurs für IT-Berater mit internationalen Kunden
- Berufliche Notwendigkeit klar nachweisbar
- Bezug zur konkreten Tätigkeit dokumentiert
✗ Meist abgelehnt
- Französischkurs ohne klaren beruflichen Zusammenhang
- Finanzamt sieht private Interessen im Vordergrund
- Allgemeinbildender Charakter überwiegt
Checkliste: So machen Sie alles richtig
Häufige Fragen (FAQ)
Fortbildungskosten – also Ausgaben für Weiterbildungen nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung – sind als Werbungskosten unbegrenzt absetzbar (§9 Abs. 6 EStG). Kosten für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium gelten dagegen als Sonderausgaben und sind auf 6.000 € im Jahr begrenzt. Wichtig: Ein Verlustvortrag ist bei Werbungskosten möglich, bei Sonderausgaben nicht.
Ja – ein Masterstudium nach einem abgeschlossenen Bachelor gilt steuerlich als Fortbildung (zweite Ausbildung), nicht als Erstausbildung. Die Kosten sind daher als Werbungskosten unbegrenzt absetzbar. Ein entstehender Verlust kann in Folgejahre vorgetragen werden.
Bei einem externen Kurs oder Seminar (Auswärtstätigkeit) können Sie 0,30 € pro gefahrenem Kilometer absetzen – für Hin- und Rückfahrt zusammen. Alternativ können Sie die tatsächlichen Kosten öffentlicher Verkehrsmittel ansetzen. Findet die Fortbildung an Ihrer regulären Arbeitsstelle statt, gilt nur die Entfernungspauschale (einfache Strecke). Mehr dazu im Ratgeber Fahrtkosten.
Kosten für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses können als Sonderausgaben bis zu 6.000 € pro Kalenderjahr abgesetzt werden (§10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Ein Verlustvortrag auf Folgejahre ist dabei nicht möglich.
Ja. Fortbildungskosten, die Sie selbst tragen, sind als Werbungskosten absetzbar – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber sie erstattet oder nicht. Wenn der Arbeitgeber Teile übernimmt, können Sie nur den selbst getragenen Rest geltend machen. Eine Erstattung durch den Arbeitgeber wäre steuerfrei, sodass kein doppelter Abzug möglich ist.
Quellen
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