Häusliches Arbeitszimmer absetzen 2025
Das häusliche Arbeitszimmer ist seit der Reform 2023 nur noch absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Dann können Sie entweder die Jahrespauschale von 1.260 € oder die tatsächlichen anteiligen Kosten geltend machen – ohne Deckelung.
Ein häusliches Arbeitszimmer ist seit der Reform 2023 nur absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Dann können entweder die Jahrespauschale von 1.260 Euro oder die tatsächlichen anteiligen Raumkosten geltend gemacht werden.
Wann darf ich ein Arbeitszimmer absetzen? Die Mittelpunkt-Regel
Das häusliche Arbeitszimmer ist nur dann steuerlich absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet (§4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG, für Arbeitnehmer via §9 Abs. 5 Satz 1 EStG). Dabei zählen sowohl das zeitliche als auch das qualitative Gewicht der dort verrichteten Arbeit.
✓ Qualifiziert (Beispiele)
- Schriftsteller, Autor
- Berater mit Kernarbeit zu Hause
- Wissenschaftler, Forscher
- Heimarbeiter mit vollständiger Telearbeit
✗ Qualifiziert nicht (Beispiele)
- Außendienstler, der hauptsächlich Kunden besucht
- Arzt, dessen Kerntätigkeit in der Praxis liegt
- Richter, Lehrer (überwiegend außerhalb)
Was hat sich 2023 geändert?
Das BMF-Schreiben vom 15.08.2023 (Az. IV C 6 – S 2145/19/10006:027) hat die Regelungen aus dem Jahressteuergesetz 2022 konkretisiert:
| Szenario | Vor 2023 | Ab 2023 |
|---|---|---|
| Mittelpunkt der Tätigkeit | Unbegrenzt absetzbar | Unbegrenzt + neue Jahrespauschale 1.260 € |
| Kein anderer Arbeitsplatz | Max. 1.250 €/Jahr | Abgeschafft – nicht mehr möglich |
| Gelegentliches Homeoffice | 5 €/Tag (alte Pauschale) | 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr |
Jahrespauschale 1.260 € oder tatsächliche Kosten?
Wer die Mittelpunkt-Voraussetzung erfüllt, hat ein Wahlrecht: entweder die einfache Jahrespauschale oder die tatsächlichen anteiligen Kosten.
- Arbeitszimmer: 15 m² | Gesamtwohnung: 75 m² → Anteil: 20 %
- Jahresmiete inkl. Nebenkosten: 12.000 € → absetzbar: 2.400 €
- Hier lohnen sich tatsächliche Kosten mehr als die Pauschale (1.260 €)
Tipp: Die Jahrespauschale wird anteilig gewährt, wenn die Mittelpunkt-Bedingung nur für einen Teil des Jahres erfüllt ist.
Steuerscan analysiert Belege fürs Arbeitszimmer in Sekunden – DSGVO-konform.
Welche Kosten kann ich als Arbeitszimmer ansetzen?
- →Miete (Kaltmiete)
- →Heizkosten
- →Strom
- →Wasser
- →Gebäudeversicherung
- →Grundsteuer (bei Eigentum)
- →AfA auf Gebäude (bei Eigentum)
- →Hypothekenzinsen (bei Eigentum)
- ✓Renovierungskosten des Arbeitszimmers
- ✓Schreibtisch, Bürostuhl, Regal
- ✓Tapeten, Bodenbelag (Zimmer)
- ✓Computer & Drucker (eigene Regeln)
Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale: Was passt zu mir?
Arbeitszimmer absetzen – wenn:
- Separater, abgeschlossener Raum vorhanden
- Qualitativ wichtigste Arbeit findet dort statt
- Raum wird nahezu ausschließlich beruflich genutzt
Homeoffice-Tagespauschale – wenn:
- Kein separater Raum vorhanden, oder
- Mittelpunkt der Tätigkeit liegt nicht im Homeoffice
- Flexibel: 6 €/Tag, bis 210 Tage (max. 1.260 €/Jahr)
Mehr in unserem Ratgeber zur Homeoffice-Pauschale →
Häufige Fragen (FAQ)
Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden – d. h. der qualitativ bedeutendste Teil der Arbeit findet dort statt. Zusätzlich muss es ein abgeschlossener, nahezu ausschließlich beruflich genutzter Raum sein (private Mitnutzung unter 10 %). Seit 2023 reicht es nicht mehr aus, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Die Homeoffice-Pauschale (6 € pro Tag, max. 1.260 €/Jahr) gilt für jeden, der von zu Hause aus arbeitet – auch ohne eigenes Zimmer. Das häusliche Arbeitszimmer hingegen setzt einen separaten Raum voraus und ist nur abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet. Der mögliche Abzug ist beim Arbeitszimmer in der Regel deutlich höher.
Nein. Für den Abzug als häusliches Arbeitszimmer ist ein abgeschlossener, separater Raum zwingend erforderlich. Ein Schreibtisch im Wohn- oder Schlafzimmer qualifiziert nicht. In diesem Fall kann die Homeoffice-Tagespauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 €/Jahr) genutzt werden.
Sie berechnen den Flächenanteil Ihres Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche und wenden diesen Prozentsatz auf Ihre Jahresgesamtkosten an. Beispiel: Arbeitszimmer 15 m², Gesamtwohnung 75 m² = 20 %. Bei Jahreskosten von 12.000 € (Miete + NK) sind 2.400 € absetzbar – mehr als die Jahrespauschale.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die Regelung grundlegend reformiert. Der frühere Abzug von bis zu 1.250 € für Personen ohne anderen Arbeitsplatz wurde abgeschafft. Seit 2023 ist das Arbeitszimmer nur noch absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet – dafür ohne Betragsbegrenzung. Neu ist außerdem die wahlweise Jahrespauschale von 1.260 €.
Quellen
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