Mobilität10 Min. LesezeitAktualisiert 17. August 2026

Homeoffice-Pauschale & Entfernungspauschale 2026

Die Homeoffice-Pauschale bleibt 2026 bei 6 € pro Tag und maximal 1.260 € im Jahr. Die Entfernungspauschale gilt dagegen erstmals einheitlich mit 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer – dadurch sinkt der Break-even zwischen Bürotag und Homeoffice-Tag von 20 km auf 15,8 km.

6 €/Tag
Homeoffice-Pauschale
Max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr
0,38 €/km
Entfernungspauschale
Einheitlich ab km 1 (seit 2026)
15,8 km
Break-even
Darunter lohnt der Homeoffice-Tag

Rechner: Optimale Aufteilung berechnen

Geben Sie Ihren Arbeitsweg, Ihre Urlaubstage und Wochentage ein – der Rechner findet die steuerlich optimale Kombination aus Bürotagen und Homeoffice.

Ihre Angaben

Ab 2026: Entfernungspauschale einheitlich 0,38 €/km ab km 1 (kein 20-km-Schwellenwert mehr).

Nur die einfache Strecke (kürzeste Straßenverbindung).

Was ist die Entfernungspauschale (Kilometerpauschale)?

Die Entfernungspauschale – auch Kilometerpauschale, Pendlerpauschale oder Steuer-Kilometerpauschale genannt – ist nach §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG eine pauschale Abzugsmöglichkeit für Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Jeder Arbeitnehmer mit einem Arbeitsweg kann sie in der Steuererklärung geltend machen – unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Auto, Bahn, Bus, Fahrrad oder zu Fuß: Die Entfernungspauschale gilt für alle.

Maßgeblich ist dabei immer die einfache Entfernung (nicht die Hin- und Rückfahrt) auf der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Büro. Die tatsächlichen Kosten spielen keine Rolle – auch wer mit dem Deutschlandticket günstig pendelt, kann die volle Entfernungspauschale (Kilometerpauschale) in der Steuererklärung absetzen.

Synonyme für die Entfernungspauschale
KilometerpauschalePendlerpauschaleEntfernungspauschale SteuerSteuer-KilometerpauschaleFahrtkosten-Pauschale
Tipp
Messen Sie Ihren Arbeitsweg mit Google Maps (Routenplanung → kürzeste Route per Auto). Diese Entfernung tragen Sie in der Anlage N ein – es zählt immer nur die einfache Strecke.

Berechnung der Entfernungspauschale 2026

Seit dem Steuerjahr 2026 ist die Berechnung deutlich einfacher: Es gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer. Das frühere Stufensystem mit 0,30 €/km für die ersten 20 km ist entfallen. Multipliziert wird das Ergebnis mit der Anzahl der tatsächlichen Bürotage im Jahr – maßgeblich ist immer die einfache Strecke.

Formel (seit 2026):
Jeder Arbeitsweg (ab km 1):
km × 0,38 € × Bürotage
Bis einschließlich 2025 galt:
(20 × 0,30 € + (km − 20) × 0,38 €) × Bürotage
Beispielrechnungen
15 km Arbeitsweg, 220 Bürotage
15 km × 0,38 €= 5,70 €/Tag
5,70 € × 220 Tage1.254 €
30 km Arbeitsweg, 220 Bürotage
30 km × 0,38 €= 11,40 €/Tag
11,40 € × 220 Tage2.508 €
Was sich 2026 geändert hat
Die Entfernungspauschale gilt seit dem Steuerjahr 2026 einheitlich mit 0,38 €/km ab km 1 (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG); die Zwei-Stufen-Regelung ist entfallen. Für kurze Arbeitswege steigt der Pauschalsatz damit um rund 27 %. Die Homeoffice-Pauschale bleibt unverändert bei 6 €/Tag – dadurch sinkt der Break-even zwischen Bürotag und Homeoffice-Tag von 20 km auf 15,8 km.
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Was ist die Homeoffice-Pauschale (Homeofficepauschale)?

Die Homeoffice-Pauschale (Homeofficepauschale) ermöglicht es Arbeitnehmern, 6 € als Werbungskosten für jeden Kalendertag geltend zu machen, an dem sie ihre Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausüben und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Seit 2023 ist die Regelung dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert (§ 9 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG) und gilt für bis zu 210 Tage pro Jahr – das entspricht maximal 1.260 € Homeoffice-Pauschale jährlich. Für das Steuerjahr 2026 sind Tagessatz und Höchstbetrag unverändert.

Ein besonderer Vorteil: Ein separates, abgeschlossenes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Auch wer am Küchentisch oder im Wohnzimmer arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen – solange er an dem betreffenden Tag überwiegend von zuhause gearbeitet hat.

Die Pauschale deckt allerdings nur die anteiligen Raumkosten ab. Arbeitsmittel setzen Sie zusätzlich an: beruflich genutzte Mobilfunk- und Telefonkosten über die 20-%-Regel, wie im Ratgeber Handy von der Steuer absetzen erklärt. Welche Beträge und Fristen sich sonst noch ändern, fasst der Überblick zur Steuererklärung 2026 zusammen.

Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale
  • Tätigkeit an diesem Tag überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt
  • Keine erste Tätigkeitsstätte außerhalb der Wohnung aufgesucht
  • Küchentisch, Wohnzimmer oder jeder andere Heimarbeitsplatz anerkannt – kein eigenes Zimmer nötig
  • Ausnahme: Steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, zählt der Tag auch mit Bürobesuch (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG)
  • Sonst gilt: an Tagen mit Bürobesuch nur die Entfernungspauschale
  • Über 210 Homeoffice-Tage: Pauschale ist auf 1.260 €/Jahr gedeckelt
  • Kein Abzug, soweit für dieselbe Wohnung die Arbeitszimmer-Jahrespauschale genutzt wird
Wichtige Ausnahme: kein anderer Arbeitsplatz
Steht Ihnen für Ihre Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung – der klassische Fall sind Lehrkräfte ohne eigenen Schreibtisch in der Schule –, dürfen Sie die Tagespauschale auch für Tage ansetzen, an denen Sie zusätzlich auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet haben (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG). Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale sind dann am selben Tag nebeneinander möglich – eine Ausnahme, die viele Ratgeber unterschlagen.
Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung
Die Anzahl Ihrer Homeoffice-Tage tragen Sie in Anlage N, Zeile 45 ein. ELSTER berechnet die Homeoffice-Pauschale automatisch und addiert sie zu Ihren übrigen Werbungskosten.

Mehr zum Thema Arbeitszimmer im Ratgeber Häusliches Arbeitszimmer absetzen →

Entfernungspauschale oder Homeoffice-Pauschale – was lohnt sich?

Die entscheidende Frage: Wie viel bringt ein Bürotag steuerlich im Vergleich zu einem Homeoffice-Tag? Die Homeoffice-Pauschale ist konstant bei 6 €/Tag. Die Entfernungspauschale (Kilometerpauschale) pro Bürotag hängt von Ihrem Arbeitsweg ab und beträgt seit 2026 einheitlich 0,38 €/km. Gleichstand herrscht rechnerisch bei 15,8 km (6 € ÷ 0,38 €/km): Darunter ist der Homeoffice-Tag steuerlich günstiger, darüber der Bürotag.

Arbeitsweg€/Bürotag (2026)Steuerlich besser
10 km3,80 €Homeoffice bevorzugen
15 km5,70 €Homeoffice bevorzugen
15,8 km6,00 €Gleichwertig (Break-even)
20 km7,60 €Bürotage bevorzugen
25 km9,50 €Bürotage bevorzugen
30 km11,40 €Bürotage deutlich besser
40 km15,20 €Bürotage deutlich besser

Homeoffice-Pauschale lohnt sich, wenn:

  • Arbeitsweg unter 15,8 km
  • Viele reine Heimarbeitstage
  • Kein separates Arbeitszimmer vorhanden

Bürotage / Entfernungspauschale lohnt sich, wenn:

  • Arbeitsweg über 15,8 km
  • Regelmäßige Bürotage pro Woche
  • Pendelstrecke z. B. 30 km → 11,40 €/Tag
Ihr persönliches Optimum
Der Rechner weiter oben berechnet für Ihre individuelle Situation (Entfernung, Urlaubstage, Wochentage) die optimale Aufteilung und zeigt, wie viel Sie mit der besten Kombination aus Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale absetzen können.

Anlage N: So tragen Sie Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale ein

  1. 1
    Arbeitstage und Homeoffice-Tage erfassen

    Zählen Sie alle Tage des Steuerjahres, an denen Sie das Büro aufgesucht haben (Bürotage), und alle Tage überwiegender Heimarbeit. Urlaubstage, Krankheitstage und Feiertage zählen nicht. Tipp: Kalender oder E-Mail-Verlauf nutzen.

  2. 2
    Entfernungspauschale eintragen (Anlage N, Zeilen 31–37)

    Öffnen Sie in ELSTER die Anlage N und tragen Sie bei 'Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte' die Arbeitsstätte, die einfache Entfernung in km (kürzeste Straßenverbindung) und die Anzahl der Bürotage ein. ELSTER berechnet die Entfernungspauschale (Kilometerpauschale) automatisch.

  3. 3
    Homeoffice-Pauschale eintragen (Anlage N, Zeile 45)

    Tragen Sie die Anzahl Ihrer Homeoffice-Tage in Anlage N, Zeile 45 ein (maximal 210). ELSTER berechnet die Homeoffice-Pauschale (6 € × HO-Tage) und addiert sie zu Ihren Werbungskosten.

  4. 4
    ELSTER wählt automatisch den günstigsten Ansatz

    Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Sind Ihre tatsächlichen Werbungskosten aus Entfernungspauschale, Homeoffice-Pauschale und anderen Posten höher, wird dieser höhere Betrag angesetzt.

Häufige Fragen zur Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale

Die Entfernungspauschale (auch Kilometerpauschale, Pendlerpauschale oder Steuer-Kilometerpauschale) ist nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG eine pauschale Abzugsmöglichkeit für Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel und beträgt seit 2026 einheitlich 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer (einfache Strecke), höchstens 4.500 € im Jahr – außer Sie nutzen einen eigenen Pkw.

Berechnung der Entfernungspauschale 2026: Entfernung in km × 0,38 € × Anzahl der Bürotage. Beispiel: 30 km, 220 Bürotage → 11,40 € × 220 = 2.508 €. Das frühere Stufensystem (0,30 €/km für die ersten 20 km) gilt nur noch für Steuerjahre bis einschließlich 2025.

Die Homeoffice-Pauschale (Homeofficepauschale) beträgt 6 €/Tag für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen – maximal 210 Tage, also 1.260 €/Jahr. Sie ist seit 2023 dauerhaft im Gesetz verankert (§ 9 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG) und für 2026 unverändert. Kein separates Arbeitszimmer erforderlich – auch Küchentisch oder Wohnzimmer sind anerkannt.

Im Regelfall ja, aber nicht für denselben Tag: Bürotage → Entfernungspauschale, reine Homeoffice-Tage → Homeoffice-Pauschale (6 €). Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Steht Ihnen für Ihre Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung – etwa Lehrkräften ohne eigenen Schreibtisch in der Schule –, dürfen Sie die Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG auch an Tagen ansetzen, an denen Sie zusätzlich die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht haben. Dann sind beide Pauschalen am selben Tag möglich.

Entfernungspauschale: Anlage N, Zeilen 31–37 (Arbeitsstätte, einfache km-Entfernung, Arbeitstage). Homeoffice-Pauschale (Homeofficepauschale): Anlage N, Zeile 45 (Anzahl HO-Tage). ELSTER berechnet beides automatisch und vergleicht mit dem Pauschbetrag von 1.230 €.

Seit dem Steuerjahr 2026 gilt die Entfernungspauschale einheitlich mit 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Die bisherige Zwei-Stufen-Regelung (0,30 €/km für km 1–20) ist entfallen. Für kurze Arbeitswege steigt der Satz damit um rund 27 %. Nebeneffekt: Der Break-even gegenüber der Homeoffice-Pauschale sinkt von 20 km auf 15,8 km.

Das Deutschlandticket / Jobticket ist steuerlich günstig: Auch wer damit pendelt, kann die volle Entfernungspauschale (Kilometerpauschale) in der Steuererklärung geltend machen – denn es handelt sich um eine Pauschale, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Zahlt der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zum Deutschlandticket (Jobticket nach §3 Nr. 15 EStG), mindert dieser Betrag jedoch die absetzbare Entfernungspauschale. Beispiel: Zuschuss 29 €/Monat = 348 €/Jahr → Entfernungspauschale wird um 348 € reduziert. Eintragen in der Steuererklärung: Anlage N, Zeilen 31–37 (Entfernung + Arbeitstage); der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss wird automatisch verrechnet.

Seit 2026 bringt ein Bürotag km × 0,38 €, ein Homeoffice-Tag konstant 6 €. Gleichstand liegt bei 15,8 km (6 € ÷ 0,38 €/km). Bis rund 15 km Arbeitsweg ist der Homeoffice-Tag steuerlich günstiger, ab 16 km der Bürotag. Bis einschließlich 2025 lag dieser Break-even wegen der Zwei-Stufen-Regelung noch bei 20 km. Wichtig: Maßgeblich ist, wo Sie tatsächlich gearbeitet haben – die Aufteilung lässt sich nicht frei wählen.

Quellen

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