Homeoffice-Pauschale & Entfernungspauschale 2026
Die Homeoffice-Pauschale bleibt 2026 bei 6 € pro Tag und maximal 1.260 € im Jahr. Die Entfernungspauschale gilt dagegen erstmals einheitlich mit 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer – dadurch sinkt der Break-even zwischen Bürotag und Homeoffice-Tag von 20 km auf 15,8 km.
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Ihre Angaben
Ab 2026: Entfernungspauschale einheitlich 0,38 €/km ab km 1 (kein 20-km-Schwellenwert mehr).
Nur die einfache Strecke (kürzeste Straßenverbindung).
Was ist die Entfernungspauschale (Kilometerpauschale)?
Die Entfernungspauschale – auch Kilometerpauschale, Pendlerpauschale oder Steuer-Kilometerpauschale genannt – ist nach §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG eine pauschale Abzugsmöglichkeit für Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Jeder Arbeitnehmer mit einem Arbeitsweg kann sie in der Steuererklärung geltend machen – unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Auto, Bahn, Bus, Fahrrad oder zu Fuß: Die Entfernungspauschale gilt für alle.
Maßgeblich ist dabei immer die einfache Entfernung (nicht die Hin- und Rückfahrt) auf der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Büro. Die tatsächlichen Kosten spielen keine Rolle – auch wer mit dem Deutschlandticket günstig pendelt, kann die volle Entfernungspauschale (Kilometerpauschale) in der Steuererklärung absetzen.
Berechnung der Entfernungspauschale 2026
Seit dem Steuerjahr 2026 ist die Berechnung deutlich einfacher: Es gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer. Das frühere Stufensystem mit 0,30 €/km für die ersten 20 km ist entfallen. Multipliziert wird das Ergebnis mit der Anzahl der tatsächlichen Bürotage im Jahr – maßgeblich ist immer die einfache Strecke.
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Was ist die Homeoffice-Pauschale (Homeofficepauschale)?
Die Homeoffice-Pauschale (Homeofficepauschale) ermöglicht es Arbeitnehmern, 6 € als Werbungskosten für jeden Kalendertag geltend zu machen, an dem sie ihre Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausüben und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Seit 2023 ist die Regelung dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert (§ 9 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG) und gilt für bis zu 210 Tage pro Jahr – das entspricht maximal 1.260 € Homeoffice-Pauschale jährlich. Für das Steuerjahr 2026 sind Tagessatz und Höchstbetrag unverändert.
Ein besonderer Vorteil: Ein separates, abgeschlossenes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Auch wer am Küchentisch oder im Wohnzimmer arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen – solange er an dem betreffenden Tag überwiegend von zuhause gearbeitet hat.
Die Pauschale deckt allerdings nur die anteiligen Raumkosten ab. Arbeitsmittel setzen Sie zusätzlich an: beruflich genutzte Mobilfunk- und Telefonkosten über die 20-%-Regel, wie im Ratgeber Handy von der Steuer absetzen erklärt. Welche Beträge und Fristen sich sonst noch ändern, fasst der Überblick zur Steuererklärung 2026 zusammen.
- ✓Tätigkeit an diesem Tag überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt
- ✓Keine erste Tätigkeitsstätte außerhalb der Wohnung aufgesucht
- ✓Küchentisch, Wohnzimmer oder jeder andere Heimarbeitsplatz anerkannt – kein eigenes Zimmer nötig
- ✓Ausnahme: Steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, zählt der Tag auch mit Bürobesuch (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG)
- ✗Sonst gilt: an Tagen mit Bürobesuch nur die Entfernungspauschale
- ✗Über 210 Homeoffice-Tage: Pauschale ist auf 1.260 €/Jahr gedeckelt
- ✗Kein Abzug, soweit für dieselbe Wohnung die Arbeitszimmer-Jahrespauschale genutzt wird
Mehr zum Thema Arbeitszimmer im Ratgeber Häusliches Arbeitszimmer absetzen →
Entfernungspauschale oder Homeoffice-Pauschale – was lohnt sich?
Die entscheidende Frage: Wie viel bringt ein Bürotag steuerlich im Vergleich zu einem Homeoffice-Tag? Die Homeoffice-Pauschale ist konstant bei 6 €/Tag. Die Entfernungspauschale (Kilometerpauschale) pro Bürotag hängt von Ihrem Arbeitsweg ab und beträgt seit 2026 einheitlich 0,38 €/km. Gleichstand herrscht rechnerisch bei 15,8 km (6 € ÷ 0,38 €/km): Darunter ist der Homeoffice-Tag steuerlich günstiger, darüber der Bürotag.
| Arbeitsweg | €/Bürotag (2026) | Steuerlich besser |
|---|---|---|
| 10 km | 3,80 € | Homeoffice bevorzugen |
| 15 km | 5,70 € | Homeoffice bevorzugen |
| 15,8 km | 6,00 € | Gleichwertig (Break-even) |
| 20 km | 7,60 € | Bürotage bevorzugen |
| 25 km | 9,50 € | Bürotage bevorzugen |
| 30 km | 11,40 € | Bürotage deutlich besser |
| 40 km | 15,20 € | Bürotage deutlich besser |
Homeoffice-Pauschale lohnt sich, wenn:
- Arbeitsweg unter 15,8 km
- Viele reine Heimarbeitstage
- Kein separates Arbeitszimmer vorhanden
Bürotage / Entfernungspauschale lohnt sich, wenn:
- Arbeitsweg über 15,8 km
- Regelmäßige Bürotage pro Woche
- Pendelstrecke z. B. 30 km → 11,40 €/Tag
Anlage N: So tragen Sie Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale ein
- 1Arbeitstage und Homeoffice-Tage erfassen
Zählen Sie alle Tage des Steuerjahres, an denen Sie das Büro aufgesucht haben (Bürotage), und alle Tage überwiegender Heimarbeit. Urlaubstage, Krankheitstage und Feiertage zählen nicht. Tipp: Kalender oder E-Mail-Verlauf nutzen.
- 2Entfernungspauschale eintragen (Anlage N, Zeilen 31–37)
Öffnen Sie in ELSTER die Anlage N und tragen Sie bei 'Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte' die Arbeitsstätte, die einfache Entfernung in km (kürzeste Straßenverbindung) und die Anzahl der Bürotage ein. ELSTER berechnet die Entfernungspauschale (Kilometerpauschale) automatisch.
- 3Homeoffice-Pauschale eintragen (Anlage N, Zeile 45)
Tragen Sie die Anzahl Ihrer Homeoffice-Tage in Anlage N, Zeile 45 ein (maximal 210). ELSTER berechnet die Homeoffice-Pauschale (6 € × HO-Tage) und addiert sie zu Ihren Werbungskosten.
- 4ELSTER wählt automatisch den günstigsten Ansatz
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Sind Ihre tatsächlichen Werbungskosten aus Entfernungspauschale, Homeoffice-Pauschale und anderen Posten höher, wird dieser höhere Betrag angesetzt.
Häufige Fragen zur Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale
Die Entfernungspauschale (auch Kilometerpauschale, Pendlerpauschale oder Steuer-Kilometerpauschale) ist nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG eine pauschale Abzugsmöglichkeit für Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel und beträgt seit 2026 einheitlich 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer (einfache Strecke), höchstens 4.500 € im Jahr – außer Sie nutzen einen eigenen Pkw.
Berechnung der Entfernungspauschale 2026: Entfernung in km × 0,38 € × Anzahl der Bürotage. Beispiel: 30 km, 220 Bürotage → 11,40 € × 220 = 2.508 €. Das frühere Stufensystem (0,30 €/km für die ersten 20 km) gilt nur noch für Steuerjahre bis einschließlich 2025.
Die Homeoffice-Pauschale (Homeofficepauschale) beträgt 6 €/Tag für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen – maximal 210 Tage, also 1.260 €/Jahr. Sie ist seit 2023 dauerhaft im Gesetz verankert (§ 9 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG) und für 2026 unverändert. Kein separates Arbeitszimmer erforderlich – auch Küchentisch oder Wohnzimmer sind anerkannt.
Im Regelfall ja, aber nicht für denselben Tag: Bürotage → Entfernungspauschale, reine Homeoffice-Tage → Homeoffice-Pauschale (6 €). Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Steht Ihnen für Ihre Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung – etwa Lehrkräften ohne eigenen Schreibtisch in der Schule –, dürfen Sie die Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG auch an Tagen ansetzen, an denen Sie zusätzlich die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht haben. Dann sind beide Pauschalen am selben Tag möglich.
Entfernungspauschale: Anlage N, Zeilen 31–37 (Arbeitsstätte, einfache km-Entfernung, Arbeitstage). Homeoffice-Pauschale (Homeofficepauschale): Anlage N, Zeile 45 (Anzahl HO-Tage). ELSTER berechnet beides automatisch und vergleicht mit dem Pauschbetrag von 1.230 €.
Seit dem Steuerjahr 2026 gilt die Entfernungspauschale einheitlich mit 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Die bisherige Zwei-Stufen-Regelung (0,30 €/km für km 1–20) ist entfallen. Für kurze Arbeitswege steigt der Satz damit um rund 27 %. Nebeneffekt: Der Break-even gegenüber der Homeoffice-Pauschale sinkt von 20 km auf 15,8 km.
Das Deutschlandticket / Jobticket ist steuerlich günstig: Auch wer damit pendelt, kann die volle Entfernungspauschale (Kilometerpauschale) in der Steuererklärung geltend machen – denn es handelt sich um eine Pauschale, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Zahlt der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zum Deutschlandticket (Jobticket nach §3 Nr. 15 EStG), mindert dieser Betrag jedoch die absetzbare Entfernungspauschale. Beispiel: Zuschuss 29 €/Monat = 348 €/Jahr → Entfernungspauschale wird um 348 € reduziert. Eintragen in der Steuererklärung: Anlage N, Zeilen 31–37 (Entfernung + Arbeitstage); der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss wird automatisch verrechnet.
Seit 2026 bringt ein Bürotag km × 0,38 €, ein Homeoffice-Tag konstant 6 €. Gleichstand liegt bei 15,8 km (6 € ÷ 0,38 €/km). Bis rund 15 km Arbeitsweg ist der Homeoffice-Tag steuerlich günstiger, ab 16 km der Bürotag. Bis einschließlich 2025 lag dieser Break-even wegen der Zwei-Stufen-Regelung noch bei 20 km. Wichtig: Maßgeblich ist, wo Sie tatsächlich gearbeitet haben – die Aufteilung lässt sich nicht frei wählen.
Quellen
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG – Entfernungspauschale (0,38 €/km, höchstens 4.500 €) und § 9 Abs. 5 EStG
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG – Tagespauschale 6 €, höchstens 1.260 € im Kalenderjahr (inkl. Satz 2: kein anderer Arbeitsplatz)
- § 3 Nr. 15 EStG – steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zum Jobticket
- BMF-Schreiben vom 15.08.2023 – häusliches Arbeitszimmer und Tagespauschale (LStH 2024, Anhang 19 I)
Weitere Ratgeber
Häusliches Arbeitszimmer absetzen
Mittelpunkt-Regel, Jahrespauschale 1.260 € oder tatsächliche Kosten.
Werbungskosten 2026
Pauschbetrag 1.230 € & alle absetzbaren Arbeitnehmerkosten im Überblick.
Laptop & Computer absetzen
Sofortabschreibung seit 2021 – Zubehör, 90%-Regel & Anlage N.
Umzugskosten absetzen
Beruflicher Umzug: 5 Gründe, BUKG-Pauschale 964 €.
Handy & Smartphone absetzen
20 %-Telefonpauschale, GWG-Grenze 800 € netto & AfA über 5 Jahre.
Steuererklärung 2026: Änderungen
Grundfreibetrag 12.096 €, Kindergeld 255 € & alle neuen Beträge.
Werbungskosten automatisch erfassen
Steuerscan analysiert Ihre Belege per KI und erkennt absetzbare Werbungskosten – schnell, sicher und DSGVO-konform.